AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen

(1)Pflichten des Hundehalters

1.1 Der Hundehalter ist verpflichtet im Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zum Beispiel: Name des Hundes, Impfstatus, Rasse usw.

1.2 Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Etwaige Erkrankungen des Hundes sind dem Betreuer unverzüglich zu melden. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Übergabe des Hundes an den Betreuer zur Durchführung des Betreuungsvertrages untersagt.

1.3 Ein ausreichender Impfschutz ist nachzuweisen.

1.4 Im Betreuungszeitraum ist der Hund mit der Steuermarke zu versehen.

1.5 Der Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund abzuschließen, die auch die Fremdbetreuung durch den Betreuer einschließt und die Police auf Anfrage Nordheide Hunde vorzuzeigen.

1.6 Der Hundehalter versichert, dass der Hund gechipt und registriert ist.

1.7 Der Hundehalter versichert, dass der Hund vor Abholung durch Nordheide Hunde etwa eine Stunde nicht gefressen hat, denn es könnte durch die erhöhte Aktivität während des Spaziergangs, zu einer Magendrehung kommen.

1.8 Hunde die eine Gefahr für Mensch und/oder Tier darstellen sind mit einem passenden Maulkorb abzusichern. Der Gassiservice Nordheide Hunde stellt sich frei einen Hund mit einem nicht passenden Maulkorb nicht mitzunehmen. Dieser darf nicht abrutschen und muss dem Hund ausreichend Freiraum zum Hecheln bieten.

(2) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch den Gassiservice Nordheide Hunde Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

(3) Der Gassiservice übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden die der Hund während der Betreuungszeit und der Abhol- sowie Bringzeit gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.

(4) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug des Gassiservice Nordheide Hunde haftet der Hundehalter.

(5) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Hundesitting sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt der Gassiservice Nordheide Hunde keine Haftung.

(6) Der Gassiservice Nordheide Hunde verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

(7)Hält der Gassiservice Nordheide Hunde eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. Trotzdem wird der Gassiservice Nordheide Hunde den Halter umgehend telefonisch informieren.

(8)Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens einer Stunden pro Gassirunde. Das Gassigehen erfolgt an der Leine oder im Freilauf. Eine Betreuung findet regulär Montag bis Freitag zu vereinbarten Zeiten statt. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen. Individuelle Absprachen sind von der Montag-Freitag-Regelung ausgenommen.

(9)Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Der Gassiservice Nordheide Hunde übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

(10)Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt der Gassiservice Nordheide Hunde vertraglich aus.

(11)Urlaub

Die Dienstleistungen des Unternehmens sind nicht an allen Tagen verfügbar. Eine Inanspruchnahme bedarf somit der vorherigen Absprache, ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste besteht nicht.

(12)Sofern der Betreuer keinen selbstsändigen Zugang zum Hund verfügt, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist.

(13)Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Der Gassiservice Nordheide Hunde haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.

(14)Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch den Gassiservice Nordheide Hunde erfolgt nicht.

 (15)Abrechnung

Einzelbuchungen

Der Tierbesitzer kann bis zu einem Zeitpunkt von mehr als 7 Tagen vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn von dem Vertrag folgenlos zurücktreten. Bei einem Rücktritt von 2 bis 7 Tagen vor Betreuungsbeginn besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 25% des vereinbarten Betreuungspreises. Bei einem Rücktritt von einem Tag vor Betreuungsbeginn erhöht sich der Schadensersatzanspruch auf 50% des vereinbarten Betreuungspreises. Falls der Tierbesitzer keine Stornierung vornimmt oder die Absage von weniger als 24 Std. erfolgt werden die gesamten Betreuungskosten in Rechnung gestellt.

Abo’s

Der zwischen dem Hundehalter und dem Gassiservice Nordheide Hunde geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Eines Monats gekündigt werden. Abonnements haben nach einem Probemonat eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten. Nach Ablauf der 3 Monate können Abonnements ebenfalls von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Eines Monats gekündigt werden.

Vergütung

Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice sind bei Abholung des Hundes in Bar zu zahlen oder mit Eingang der Rechnung binnen sieben Tage zu überweisen. Bei einer Monatsabo nutzung muss die Vergütung bis spätestens zum 5. eines jeden Monats auf dem Konto von Nordheide Hunde Hannah Erdmann sein.

(16) Ausfall des Gassiservice Nordheide Hunde

Ausfälle die durch Krankheit von Hannah Erdmann entstehen werden zu 100 % erstattet oder können zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

(17) Foto- und Filmaufnahmen

Der Hundehalter erklärt sich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit der Ablichtung seines Hundes im Zuge der Betreuung durch das Unternehmen für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
Der Hundehalter überträgt dem Unternehmen unwiderruflich und ausschließlich die zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung entstanden sind.

Mit seiner Unterschrift willigt der Hundehalter ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere an die Medien für Pressefotos herauszugeben, zum Download im Internet bereit zu stellen, als Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen, sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.

Das Unternehmen ist berechtigt, die vorgenannten Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen an Dritte zu übertragen.

  AGB Gassiservice Nordheide Hunde Stand 03/2023