AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Gassi-Service von Nordheide Hunde – Hannah Erdmann

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere die Hundebetreuung durch Spaziergänge (Gassi-Service), die durch Nordheide Hunde im Rahmen eines Betreuungsvertrags mit dem Tierhalter erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Tierhalters gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Betreuung des im Betreuungsvertrag genannten Hundes durch Spaziergänge in Kleingruppen sowie ggf. individueller Auslastung durch die Betreuungsperson. Die Betreuung erfolgt zu den vereinbarten Wochentagen und Zeiten.

§3 Zustand des Hundes / Mitwirkungspflicht des Halters

  1. Der Tierhalter versichert, dass der Hund bei Übergabe frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall und körperlichen Einschränkungen ist.
  2. Der Hund muss haftpflichtversichert und behördlich angemeldet sein. Auf Nachfrage ist ein Nachweis zu erbringen.
  3. Der Halter verpflichtet sich, alle relevanten Informationen zur Gesundheit, zum Verhalten (z. B. Aggression, Ängste, Jagdtrieb) sowie zur Verträglichkeit mit anderen Hunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  4. Der Hund muss gut führbar, sicher mit Maulkorb (sofern nötig) und sozial verträglich sein. Hunde, die nicht in Gruppen geführt werden können, sind vom Service ausgeschlossen.

§4 Leistungen

  1. Die Betreuungsperson holt den Hund zu einem vereinbarten Zeitraum ab und bringt ihn nach dem Spaziergang zurück.
  2. Spaziergänge finden grundsätzlich in Kleingruppen statt. Der genaue Ablauf liegt im Ermessen der Betreuungsperson unter Berücksichtigung von Wetter, Gruppenzusammensetzung und Hundeverfassung.
  3. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Dauer oder Strecke des Spaziergangs, sofern eine artgerechte Auslastung des Hundes gewährleistet ist.

§5 Preise und Zahlung

  1. Die aktuellen Preise für den Gassi-Service ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag und gelten als verbindlich.
  2. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu leisten und innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.
  3. Bei Fahrten außerhalb der genannten Einzugsgebiete wird eine Kilometerpauschale von 0,90 € pro km berechnet.
  4. Feiertage und Urlaubszeiten der Betreuungsperson sind im Preis berücksichtigt und geben keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

§6 Ausfallregelung / Stornierung

  1. Vom Halter abgesagte Termine (z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung) sind nicht erstattungsfähig.
  2. Kann die Betreuungsperson einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Ersatz, wohl aber auf rechtzeitige Benachrichtigung.
  3. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.

§7 Urlaub und Ausfallregelung

  1. Die Betreuungsperson hat Anspruch auf 40 Kalendertage Urlaub pro Jahr. In dieser Zeit findet kein Gassi-Service statt.
  2. Der Urlaubszeitraum wird den Auftraggebern mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt.
  3. Die monatliche Vergütung bleibt auch während des Urlaubszeitraums bestehen.
  4. Weitere Ausfallzeiten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Krankheit oder höherer Gewalt werden im Rahmen von §6 geregelt.

§8 Haftung

  1. Der Tierhalter haftet nach § 833 BGB für sämtliche durch seinen Hund verursachte Schäden.
  2. Die Betreuungsperson haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten.
  3. Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht bei der AXA Versicherung AG.

§9 Notfallregelung

  1. Im Notfall wird versucht, den Tierhalter oder eine bevollmächtigte Person umgehend zu erreichen.
  2. Ist niemand erreichbar, darf die Betreuungsperson tierärztlich dringend notwendige Maßnahmen zur Erstversorgung im Namen und auf Rechnung des Halters veranlassen.

§10 Datenschutz und Bildrechte

  1. Die Betreuungsperson erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Halters ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß DSGVO.
  2. Der Halter erklärt sich einverstanden, dass Bilder und Videos des Hundes für Dokumentations- und Werbezwecke (z. B. Website, Social Media) verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
  3. Eine Haftung für die unbefugte Nutzung durch Dritte besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§11 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Während der Probetermine kann der Vertrag täglich gekündigt werden.
  2. Danach gilt ein einmonatiger Probemonat. Anschließend beginnt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.
  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist 21244 Buchholz in der Nordheide.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der AGB bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: November 2025
Herausgeberin: Hannah Erdmann – Nordheide Hunde
Webseite: www.nordheidehunde.com